Sehr viele Anträge richten sich auf die Förderung der Mobilität mit der Anschaffung und behindertengerechten Ausstattung von Fahrzeugen, auch Liegefahrräder und besondere Rollstuhlhilfe gehören dazu. Hinzu kommen Hilfsmittel, die von Krankenkassen nicht anerkannt und Sozialleistungsträgern nicht gefördert werden.
Wir haben z.B. auch das Training von Assistenzhunden unterstützt, besondere Therapien gefördert, in Notlagen bei Wohnungsumbauten und Beschaffung von Ausstattungsgegenständen einen Beitrag geleistet und Freizeithilfen gewährt.
Ein weiterer Bestandteil ist die Förderung gemeinnütziger Träger für außergewöhnliche Initiativen, die die Partizipation behinderter Menschen beinhaltet, besondere Fortbildung, Freizeitangebote, auch die barrierefreie Anpassung von Anlaufstellen.
Der Stiftungsrat berät und entscheidet über eingehende Anträge nach der Feststellung des Vorjahresergebnisses, in der Regel ab Mai des jeweiligen Jahres.